Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2026 · Bluefield IT Solutions GmbH
Hinweis zur Einordnung: Diese AGB regeln die allgemeinen Bedingungen für Leistungen der Bluefield IT Solutions GmbH gegenüber Unternehmen. Für die einzelnen Produkte (z. B. den U1-Optimierer, die match suite) gelten ergänzend oder vorrangig die jeweils auf der Produktdomain hinterlegten, produktspezifischen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bluefield IT Solutions GmbH, Gauss Allee 1, 82008 Unterhaching („Bluefield"), und ihren Auftraggebern über die nachfolgend beschriebenen Leistungen.
(2) Adressaten des Angebots sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Adressaten. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Bluefield stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Klarstellung zur Versicherungsvermittlung: Die im Impressum ausgewiesene Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO bezieht sich auf eine separate Tätigkeit von Bluefield als Versicherungsmaklerin. Über diese Website und über die hier vorgestellten Produkte (insbesondere den U1-Optimierer) wird ausdrücklich keine Versicherungsvermittlung im Sinne des VVG betrieben; die U1-Tarifoptimierung beschränkt sich auf die Wahl des Erstattungssatzes nach §§ 1, 9 AAG innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse und stellt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34d GewO dar.
(5) Klarstellung zur Rechtsdienstleistung: Die U1-Tarifoptimierung und vergleichbare Optimierungsleistungen sind rechnerisch-wirtschaftlicher Natur. Sie umfassen die Ermittlung der wirtschaftlich günstigsten Tarifstufe (Erstattungssatz) auf Grundlage der Lohnsumme und des Krankenstands sowie die allgemeine Information und die Hilfestellung bei der Umsetzung. Sie umfassen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls, keine individuelle Rechtsberatung und keine Vertretung gegenüber Krankenkassen oder sonstigen Dritten. Diese Leistungen stellen daher keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG dar und bedürfen keiner Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Wird im Einzelfall eine rechtliche Prüfung, Beratung oder Vertretung erforderlich, verweist Bluefield an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. eine hierfür registrierte Person.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Bluefield erbringt als Produktstudio und Company-Builder Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- a) Gemeinsame Produktentwicklung – Konzeption, Entwicklung und Markteinführung digitaler Produkte und Softwarelösungen, auch in Zusammenarbeit mit Partnern und Mitarbeiter-Partnern;
- b) Softwarebetrieb und Vertrieb – Bereitstellung, Betrieb, Pflege, Weiterentwicklung und Vertrieb von Software- und SaaS-Produkten (z. B. der U1-Optimierer unter www.u1-optimierer.de);
- c) Partnerbeteiligungsmodelle – Zusammenarbeit mit Partnern im Rahmen von Beteiligungs-, Vertriebs- oder Provisionsmodellen an gemeinsam entwickelten oder vertriebenen Produkten;
- d) hiermit zusammenhängende Beratungs- und Umsetzungsleistungen.
(2) Art, Umfang und Inhalt der im Einzelfall geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder einer Leistungsbeschreibung. Diese gehen diesen AGB im Konfliktfall vor. Für einzelne Produkte können ergänzend oder vorrangig produktspezifische Bedingungen gelten (z. B. die gesonderten AGB des U1-Optimierers).
(3) Öffentlich zugängliche Darstellungen, Schätzwerkzeuge oder Beispielrechnungen auf Websites von Bluefield stellen kein verbindliches Angebot dar.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von Bluefield sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Beauftragung in Textform (einschließlich E-Mail) oder über ein hierfür vorgesehenes Online-Portal zustande. Bluefield kann ein Angebot des Auftraggebers binnen 14 Tagen annehmen.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Bluefield. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend angemessen.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Übermittlung der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte berechtigt ist und dass deren Nutzung durch Bluefield zum vereinbarten Zweck keine Rechte Dritter verletzt.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Höhe und Art der Vergütung ergeben sich stets aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot. Je nach Leistung kommen insbesondere folgende Vergütungsmodelle – einzeln oder kombiniert – in Betracht:
- a) Festpreis / Pauschalvergütung für einen klar abgegrenzten Leistungsumfang;
- b) aufwandsbasierte Vergütung nach vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen (Time & Material);
- c) wiederkehrende Vergütung für den laufenden Betrieb bzw. die Bereitstellung von Software (z. B. monatliche oder jährliche Nutzungs- bzw. Lizenzgebühren, ggf. nutzungsabhängig);
- d) erfolgsbasierte Vergütung, bei der die Vergütung an einen messbaren Erfolg anknüpft (z. B. beim U1-Optimierer als „Pay-on-Success" – ohne Erfolg keine Vergütung);
- e) Partnerbeteiligung / Erlösbeteiligung (Revenue-Share) an den mit einem gemeinsam entwickelten oder vertriebenen Produkt erzielten Erlösen.
Die konkrete Höhe der Vergütung, die maßgeblichen Bezugsgrößen sowie sämtliche Bemessungsgrundlagen werden ausschließlich im Einzelvertrag geregelt. Diese AGB enthalten insoweit keine eigenständigen Preis- oder Quotenangaben.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei erfolgsbasierter Vergütung (Abs. 1 lit. d) entsteht der Vergütungsanspruch nach Maßgabe des im Einzelvertrag definierten Erfolgs; Bezugsgröße und Fälligkeit werden im Einzelvertrag festgelegt.
(5) Bei Partnerbeteiligungen (Abs. 1 lit. e) werden Beteiligungsquote, Abrechnungszeiträume, Nachweise, Auszahlungsmodalitäten und etwaige Mindest- oder Haltefristen im Einzelvertrag geregelt.
(6) Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist Bluefield berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
§ 6 Leistungszeit und Termine
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von Bluefield nicht zu vertretende Umstände, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Bluefield, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Soweit Bluefield im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich oder anderweitig schutzfähige Arbeitsergebnisse erstellt, räumt Bluefield dem Auftraggeber an den vertraglich geschuldeten und vollständig vergüteten Arbeitsergebnissen die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte ein. Der konkrete Umfang der Rechteeinräumung ergibt sich aus dem Einzelvertrag.
(2) Die Übertragung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der hierauf entfallenden Vergütung.
(3) An vorbestehendem Know-how, an wiederverwendbaren Komponenten, Bibliotheken, Werkzeugen und Entwicklungsmethoden von Bluefield verbleiben sämtliche Rechte bei Bluefield. Bluefield ist berechtigt, das im Rahmen der Tätigkeit erworbene allgemeine Wissen frei zu nutzen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 9 Gewährleistung
(1) Bluefield erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt nach dem anerkannten Stand der Technik.
(2) Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass Bluefield zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben ist. Mängel sind in Textform nachvollziehbar zu beschreiben.
(3) Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie wird nur übernommen, soweit sie ausdrücklich in Textform als „Garantie" bezeichnet ist.
§ 10 Haftung
(1) Bluefield haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bluefield nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Bluefield ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Bluefield.
(5) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten nach dem Stand der Technik selbst verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet Bluefield nur insoweit, als der Verlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Diese Pflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, solange und soweit ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
§ 12 Datenschutz
Soweit Bluefield im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Bluefield.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – München. Erfüllungsort ist Unterhaching.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bluefield IT Solutions GmbH · Gauss Allee 1 · 82008 Unterhaching